Das Kind muss einen Wassergewöhnungskurs absolviert haben bzw. wassergewöhnt sein (inkl. Eintritt für eine erwachsene Begleitperson).
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters oder der Kindergeldkasse erhalten, können die Kurse eventuell auf Antrag bezuschusst werden. Nutzen Sie hierzu Ihre Rechnung.